Veröffentlichung gem. 12 BlmSchV

Mit der neu am 10.01.2017 in Kraft getretenen 12. BImSchV (Störfallverordnung) wurden neue Vorgaben zur Information der Öffentlichkeit im § 8a eingeführt. So das Betreiber von Biogasanlagen, die der 12. BImSchV unterliegen, bestimmte Angaben, die im Anhang V, Teil 1 12. BImSchV aufgeführt sind, ständig der Öffentlichkeit zugänglich machen müssen.

 

Die Veröffentlichung kann auf der Seite www.bst-innova.de erfolgen. Hiermit werden die in der 12. BImSchV geforderten Informationspflichten für Biogasanlagen bzw. Betriebsbereiche der unteren Klasse erfüllt. Biogasanlagen, die aufgrund der Mengenschwellen als Betriebsbereich der oberen Klasse eingestuft werden, müssen weitere ergänzende Information der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

 

Die zuvor auf dieser Seite veröffentlichten Störfallanlagen wurden auf die Seite www.bst-innova.de verschoben und werden vom Betreiber der Seite betreut. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an den Betreiber der v.g. Website.

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